Schulen erhalten automatisch ein zweckgebundenes Budget
In den kommenden beiden Schuljahren inklusive der angrenzenden Ferien werden Kinder und Jugendliche mit vielfältigen Maßnahmen und Angeboten bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt. Hierfür werden insgesamt rund 150 Millionen Euro jeweils zur Hälfte vom Land Hessen aus dem Corona-Sondervermögen und vom Bund über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zur Verfügung gestellt.
Die vielfältigen Maßnahmen mit unterschiedlichsten Kooperationspartnern wie Universitäten, Stiftungen, Bildungsträgern, Vereinen und Verbänden tragen zu einem breit gefächerten Angebot an schulischen und außerschulischen Möglichkeiten bei.
Schulleitungen und Lehrkräfte können auf Fortbildungs-, Beratungs- und Coaching-Angebote zurückgreifen, um sich bei der Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen unterstützen zu lassen.
Auch können Fördermaterialien angeschafft, befristete TV-H-Verträge aufgestockt und zusätzliches Personal eingestellt werden.
Hierfür erhalten die Schulen ab dem kommenden Schuljahr automatisch ein zweckgebundenes Budget, das sie für die angebotenen Maßnahmen frei verwenden können.
Neben der Fokussierung auf Lern- und Leistungsrückstände in bestimmten Fächern und der gezielten Vorbereitung auf Abschlussprüfungen und Übergänge soll es auch Angebote geben, die die Lernmotivation steigern oder die Fähigkeiten zur Selbststeuerung und Selbstregulation – auch im Rahmen digital gestützter Angebote – vertiefen. Im Bereich der Stärkung von Kernkompetenzen können das zum Beispiel auch Angebote aus den folgenden Bereichen sein:
Kulturelle Bildung (Musik, Tanz, Theater, Bildende Kunst, Literatur, Film, Fotografie)
Wenden Sie sich mit Ihrem Unterstützungsangebot gerne direkt an eine Schule in Ihrer Umgebung ...
Bei Fragen zum Löwenstark-Förderprogramm schreiben Sie gerne eine E-Mail an:
Loewenstark@kultus.hessen.de
(Quelle: kultusministerium.hessen.de)