Live Kultur - Das Förderprogramm startet in die zweite Runde.
Bis zum 27.06.2022 erneut Fördermittel beantragt werden!
DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK;
Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben
Die Förderung erfolgt projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung
Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Live-Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die dem Bereich Wort, Varieté und Kleinkunst zuzuordnen sind ...
eine überregionale Bedeutung haben
außerhalb der eigenen Spielstätte stattfinden
NEU: Die Zugangsvoraussetzungen für Newcomer und Festivalveranstalter:innen der Branche wurden erleichtert
NEU: Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 5.000 Euro haben
Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich
Folgeanträge können gestellt werden, sofern sich die Fördergegenstände nicht überschneiden
Gefördert werden nur Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden (Stand: 20.04.2022)
Alle aktuellen Informationen finden Sie in unserem FAQ. Bei Fragen zum Förderprogramm vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin. Unser Team hilft Ihnen gern weiter!
Bei der Quelle der Informationen weiterlesen ...
(Quelle: https://livekultur.dthg.de/)