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21.06.2022

Live Kultur - Das Förderprogramm startet in die zweite Runde.

Bis zum 27.06.2022 erneut Fördermittel beantragt werden!

DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK;

  • Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben

  • Die Förderung erfolgt projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung

  • Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Live-Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die dem Bereich Wort, Varieté und Kleinkunst zuzuordnen sind ...

  • eine überregionale Bedeutung haben

  • außerhalb der eigenen Spielstätte stattfinden

NEU: Die Zugangsvoraussetzungen für Newcomer und Festivalveranstalter:innen der Branche wurden erleichtert

NEU: Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 5.000 Euro haben

  • Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen

  • Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich

  • Folgeanträge können gestellt werden, sofern sich die Fördergegenstände nicht überschneiden

Gefördert werden nur Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden (Stand: 20.04.2022)

Alle aktuellen Informationen finden Sie in unserem FAQ. Bei Fragen zum Förderprogramm vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin. Unser Team hilft Ihnen gern weiter!

Bei der Quelle der Informationen weiterlesen ...

(Quelle: https://livekultur.dthg.de/)