Auch 2027 suchen der Deutsche Musikrat und der Bundesmusikverband Chor & Orchester wieder die „Landmusikorte des Jahres“. Ländliche Kommunen bis 12.000 Einwohner*innen können sich bis 31. Januar 2027 um den Titel und Preisgelder zwischen 2.000 und 18.000 Euro bewerben. Mit der Auszeichnung würdigen die Verbände musikalische Innovation in ländlichen Regionen und stärken Musikinitiativen sowie Netzwerke.
Wer wird ausgezeichnet?
Die Auszeichnung richtet sich an Kommunen mit einem blühenden Kulturleben – insbesondere in der Amateurmusik, in Verbindung mit professioneller Musikszene und ehrenamtlichem Engagement. Die Kommunen können sich gemeinsam mit ihren Kultureinrichtungen, Vereinen und Ensembles bewerben.
Preisgelder und Förderpreise
Für die besten Bewerbungen werden insgesamt drei Bundespreise vergeben:
1. Preis: 18.000 Euro
2. Preis: 10.000 Euro
3. Preis: 6.000 Euro
Darüber hinaus gibt es zehn Förderpreise in Höhe von je 2.000 Euro.
Antragsberechtigung, Bewerbung und Bekanntgabe
Die Bewerber müssen in einem der vier definierten Typen der Ländlichkeit (gemäß Thünen-Atlas) verortet sein und dürfen nur maximal 12.000 Einwohner*innen haben. Die Bewerbung muss durch den*die Bürgermeister*in (oder Ortsvertreter*in) der jeweiligen Kommune unterstützt werden und bis spätestens 31. Januar 2027 über das digitale Antragsportal eingereicht werden.
Weitere Informationen und Antragstellung
Die Auszeichnung zum „Landmusikort des Jahres“ ist Teil des Amateurmusikfonds, alle Informationen zu Anforderungen, Unterlagen sowie den Zugang zum Antragssystem finden Interessierte unter www.bundesmusikverband.de/landmusikort/.