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09.04.2021

Kunst und Kultur – und diejenigen, die sie schaffen und organisieren – sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zu deren Zusammenhalt, gerade in der aktuellen Herausforderung. Wir sind uns bewusst, dass die Corona-Pandemie die Kulturszene besonders belastet: Veranstaltungsstätten können nur bedingt öffnen oder müssen ganz geschlossen bleiben, Proben und Drehs werden abgesagt. Künstlerinnen und Künstlern brechen die Aufträge weg. Soloselbstständige, kleine Unternehmen und prekär Beschäftigte trifft es oft existenziell. Wir möchten Sie in dieser Lage bestmöglich unterstützen …. 

Maßnahmen für Kulturvereine, Veranstalter, wirtschaftliche tätige Vereine, gemeinnützge Vereine, Zweckbetriebe 

Das Land Hessen fördert mit dem Programm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ auch die gemeinnützige Vereins- und Kulturlandschaft, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Hier können Sie Anträge stellen. 

Personalkosten von MitarbeiterInnen sind nicht Gegenstand der Soforthilfen. Sie können über das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit getragen werden. 

Erleichterter Zugang zu Krediten. Privatwirtschaftliche Kultureinrichtungen können weitere Liquidität durch den erleichterten Zugang zu Krediten erlangen, die teilweise durch umfangreiche Bürgschaften des Landes oder den Bundes abgesichert sind. Besonders hervorzuheben ist das neue Programm „Hessen-Mikroliquidität“ der WIBank, mit dem kleine Unternehmen ohne Hausbank direkt einen Kredit beantragen können, für den das Land zu 100 Prozent bürgt. Eine detaillierte, fortlaufend aktualisierte Übersicht bietet die Seite des Wirtschaftsministeriums

Steuerliche Anpassungen. Umfangreiche Anpassungen gibt es auch bei den Steuern. So werden Sondervorauszahlungen auf Null gesetzt, fällige Steuerzahlungen zinsfrei gestundet. Das Finanzministerium hat ein fortlaufend aktualisiertes FAQ zu Steuerfragen erstellt. Sie finden es auf der Startseite in der rechten Randspalte … 

Umgang mit Förderprogrammen des Landes Hessen 

Zahlreiche vom HMWK geförderte Projekte sind von den Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie betroffen. Deswegen möchten wir Empfängerinnen und Empfängern von Fördermitteln des Landes bei der Anpassung der Förderung so gut es geht entgegenkommen, sei es für die Frage von Verschiebungen, Veränderungen in digitale Formate oder den Fall von pandemiebedingten Absagen. 

Bei Projekten, die in den nächsten Monaten geplant sind, prüfen wir in Abstimmung mit den Antragsteller:innen großzügig, ob sich das Projekt gegebenenfalls anders realisieren lässt oder später im Jahr nachgeholt werden könnte und zahlen in diesen Fällen die Mittel jetzt aus. Bei bereits geförderten Projekten, die nicht später oder in geänderter Form, etwa digital, stattfinden können, werden wir unseren Ermessensspielraum nutzen und auf Rückforderungen so weit als möglich verzichten. 

Für die Filmbranche hält die HessenFilm und Medien GmbH zahlreiche Informationen bereit. Probleme bei Förderprojekten werden auch hier großzügig im Sinne der Antragsteller:innen gehandhabt. Anstehende Fördersitzungen werden beibehalten. Ein Sonderprogramm unterstützt die Kinos. Weitere Informationen hier.  

Bei der Quelle dieser Informationen weiterlesen … 

(Quelle: Hess. Ministerium für Wissenschaft und Kunst)

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