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05.05.2025

Kulturstiftung der Länder: Restaurierungsförderung
Mit 200.000 Euro jährlich fördert die Kulturstiftung der Länder die Restaurierung von Kulturgütern nationalen Ranges. Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen. Näheres finden Sie sich in den Förderrichtlinien. Bewerbungsschluss ist der 15. Juni 2025 und der 15. Dezember 2025.

Mehr unter https://www.kulturstiftung.de/restaurierungsfoerderung/