Livemusikspielstätten und -veranstaltungen leisten einen unentbehrlichen Beitrag zum vielfältigen Musikleben in Deutschland. Angesiedelt im Spektrum zwischen kreativer Musikkultur, etabliertem Club und Konzerthaus stellen sie in Städten und ländlichen Räumen die lokale musikalische Grundversorgung sicher. Musikspielstätten sind Orte für künstlerische Experimente; ihre Betreiber:innen spüren Talente und Trends auf und bieten Räume, innerhalb derer sich (Nachwuchs-) Künstler:innen erproben und vor einem Publikum präsentieren und ihre Karriere voranbringen können.
Gefördert werden Livemusikveranstaltungen, die den unten aufgeführten Kriterien entsprechen und innerhalb der Projektlaufzeit stattfinden (Beginn mit Abschluss des Fördervertrags bis 31. Dezember 2027).
Livemusikveranstaltungen im Sinne dieses Programms sind kuratierte Aufführungen von Musiker:innen (einschließlich künstlerische DJs, siehe FAQ) grundsätzlich auf einer Bühne und vor einem Publikum. Für die Konzerte wurde speziell geworben. Das Publikum ist wegen der musikalischen Darbietung gekommen. Es spielen ein:e oder mehrere Künstler:innen bzw. Bands zu 100% live. Es wird mindestens 50% selbstverfasstes Repertoire gespielt. Mehrere Auftritte an einem Tag am gleichen Veranstaltungsort gelten als eine Livemusikveranstaltung.
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