Anträge für den Festivalförderfonds können vom 6. – 27.10.2026 gestellt werden. Gefördert werden Maßnahmen zur Realisierung des musikalischen Programms und des kuratorischen Gesamtkonzepts, aber auch Maßnahmen u.a. in den Bereichen Nachhaltigkeit und Inklusion. Neu in dieser Förderrunde: Die Fördermittel werden in Form einer Anteilsfinanzierung vergeben. Die Förderung beträgt dabei bis zu 70 % der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben des Förderprojekts, jedoch maximal die tatsächliche Finanzierungslücke des gesamten Festivalvorhabens. Der nachzuweisende Eigenanteil beträgt mindestens 30 %. Bitte beachtet: Festivals, die bereits dreimalig eine Förderung erhalten haben, sind nicht antragsberechtigt.