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Photo by Maria Teneva on Unsplash

09.06.2021

Verlängerung und Erhöhung der Neustarthilfe für Soloselbständige 

Die Neustarthilfe für Soloselbstständige verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. 
Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen. 

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III (und Neustarthilfe) werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder. 

Auch die Überbrückungshilfe 3 wird verlängert ...

Die Bundesregierung erhöht auch die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Außerdem gibt es eine neue Restart-Prämie für Unternehmen die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen. 

Die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert werden. 

Bei der Quelle dieser Informationen weiterlesen …

(Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)
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