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14.08.2024

Hessische Kulturstiftung - Bewerbung Reise- und Residenzstipendien

Das Bewerbungsportal für den 17. Turnus der Vergabe der Reise- und Residenzstipendien der Hessischen Kulturstiftung ist seit 1August 2024 geöffnet. Bis zum 30. September 2024 sind die Bewerbungsunterlagen über dieses Portal einzureichen.

Zum Bewerbungsportal gelangen Sie hier: Hessische Kulturstiftung - Startseite (hkst.de)

Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024. Das Bewerbungsportal wird um 23:59 Uhr (CET – Zeit in Deutschland) geschlossen. Es können dann keine weiteren Bewerbungen mehr hochgeladen werden.

Wer sich bewerben kann

Für die altersunabhängigen Stipendien bewerben können sich Bildende Künstler:innen,
a) die in Hessen geboren sind oder
b) seit 1. Januar 2023 in Hessen leben (Erstwohnsitz) oder
c) die ein Studium an einer Kunstakademie bzw. in vergleichbaren Studiengängen in Hessen absolviert haben.

Details und Zahlen zu den Reise- und Residenzstipendien 2025 / 2026

Die Stiftung vergibt für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt 6 freie Reisestipendien
und 8 Residenzstipendien:

2025
3 x Reisestipendien und 5 x Residenzstipendien

  • 3 x Reisestipendien (à 25.000 Euro)

  • 2 x sechsmonatige Residenzstipendien Istanbul (à 12.500 Euro)

  • 1 x einjähriges Residenzstipendium London (à 25.000 Euro)

  • 1 x einjähriges Residenzstipendium New York (à 25.000 Euro)

  • 1 x einjähriges Residenzstipendium Paris (à 25.000 Euro)

2026
3 x Reisestipendien und 3 x Residenzstipendien

  • 3 x Reisestipendien (à 25.000 Euro)

  • 1 x einjähriges Residenzstipendium London (à 25.000 Euro)

  • 1 x einjähriges Residenzstipendium New York (à 25.000 Euro)

  • 1 x einjähriges Residenzstipendium Paris (à 25.000 Euro)

Bewerbungen mit Kindern und ggf. Betreuungspersonen sowie als Künstler:innen-Duo sind ebenfalls möglich. Begleitpersonen müssen bei Antragstellung bereits genannt werden. In diesem Fall kann der Stipendienbetrag auf 31.000 Euro erhöht werden.

Zur Produktion und/oder Dokumentation neuer Arbeiten aus dem Stipendium werden zusätzlich bis zu 7.700 Euro zur Verfügung gestellt.

Bekanntgabe Förderentscheidung

Die Förderentscheidung für ein Stipendium der Stiftung erfolgt voraussichtlich im November 2024. Die offizielle Bekanntgabe des Förderentscheids erfolgt im Dezember 2024. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Wir melden uns sowohl im Fall einer Zusage als auch einer Absage bei allen Bewerber:innen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.

Für weitere Informationen

Hier geht es zum Download-Bereich der Stiftung mit den Förderrichtlinien, FAQs und der Mustervertrag für die Reise- und Residenzstipendien 2025/26.

Ansprechpersonen:
Tristan Lorenz

Internationales Stipendienprogramm
Reise- und Residenzstipendien der Hessischen Kulturstiftung
Telefon: +49 611 58 53 43 44
Mail: lorenz@hkst.de

Katja Stolper
Bewerbungsverfahren des Interantionalen Stipendienprogramms
Mail: hkst-stipendien@hkst.de

Quelle: Bewerbung · Hessische Kulturstiftung (hkst.de)