Aktuelles Vorschau Bild

15.10.2021

Überbrückungshilfe III

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten unterstützt, wenn sie im Förderzeitraum 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 coronabedingt Umsatzrückgänge hatten. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. Oktober 2021.
Weiterlesen ...

Neustarthilfe

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige, kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aller Wirtschaftszweige unterstützt, die im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbrüche, aber nur geringe betriebliche Fixkosten hatten. Für die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III kommen sie daher nicht in Frage.
Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021
Weiterlesen ...

Überbrückungshilfe III Plus

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Die Antragsfrist für Erstanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31. Dezember 2021. Alle Antragsteller, die bereits eine Bewilligung oder Teilbewilligung der Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September erhalten haben, können Änderungsanträge zum Förderzeitraum Oktober bis Dezember bis zum 31. Dezember 2021 stellen.
Weiterlesen ...

Neustarthilfe Plus

Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst den Förderzeitraum 1. Juli - 30. September 2021. Sie unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.
Weiterlesen ...

(Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)