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08.07.2025

Alle gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 30.000 Euro beantragen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • der Antrag soll mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden,

  • Förderung von Vereinsjubiläen,

  • Förderung von Projekten, die die Zukunftsfähigkeit der eigenen Organisation zum Ziel haben,

  • Förderung von Projekten, die Menschen an das Engagement heranführen, die bisher unterrepräsentiert sind,

  • Private Initiativen sind antragsberechtigt,

  • die Antragsstellung erfolgt online,

  • mit Antragsstellung darf mit dem Projekt begonnen werden,

  • Förderungen bis zu 1.000 Euro werden unmittelbar ausgezahlt, ein Mittelabruf ist nicht mehr nötig und nur die Vorlage einer Empfangsbestätigung wird verlangt - es bedarf keines Verwendungsnachweises mehr

 

Auch bei der Antragstellung sind wir weniger bürokratisch geworden. Ab sofort könnt ihr euren Antrag rein digital an uns richten. Falls ihr doch einen Antrag in Papier stellen müsst, dann schickt bitte eine Mail an foerdermittelfuerdeinehrenamt@stk.hessen.de.

Weitere Informationen hier