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17.03.2025

Neue Musikförderrichtlinie

Um das vielfältige hessische Musikleben zu erhalten und auszubauen, hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur eine neue Förderrichtlinie erarbeitet, die zum 1. April 2025 in Kraft tritt. Gefördert werden Projekte im Musikbereich mit Konzentration auf die nicht institutionell geförderte professionelle Freie Szene, soweit sie aus qualitativer und inhaltlicher Sicht im erheblichen Interesse des Landes Hessen stehen. Über die Förderwürdigkeit eines Projektes berät ein hierfür bestellter Fachbeirat, soweit der Förderantrag die formalen Kriterien erfüllt.

Sie finden die wichtigsten Infos zusammengefasst hier: https://wissenschaft.hessen.de/Foerderung-finden/Kulturfoerderung/Musik und die Richtlinie hier: https://wissenschaft.hessen.de/sites/wissenschaft.hessen.de/files/2025-03/20241028_musikfoerderrichtlinie.pdf

 

Wichtigste Neuerung: Antragsfristen

Wenn Sie beabsichtigen, für ein Projekt, das im 2. Halbjahr 2025 stattfinden soll, einen Förderantrag zu stellen, dann beachten Sie bitte die Frist 30. April 2025.

Ein Projekt, das im ersten Halbjahr 2026 stattfinden soll, muss bis 30. Oktober 2025 beantragt werden.

Zusammen mit der Kulturberatung des Landesmusikrats möchten wir Sie über die neue Richtlinie informieren und sind gerne bereit, Ihre Fragen zu beantworten. Dafür laden wir Sie herzlich zu einer digitalen Info-Veranstaltung ein:

am Montag, 24.3.2025 um 11 Uhr.

Bitte melden Sie sich dafür bis Donnerstag, 20.3.2025 unter Maila.vonHaussen@HMWK.Hessen.de an, dann schicken wir Ihnen den Link zur Teilnahme.