Die Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten unterstützt
ältere in Not geratene Künstler:innen
Die Hilfe richtet sich an professionelle lebensältere Künstler*innen aller Sparten, die auf ein längeres, umfangreiches künstlerisches Schaffen zurückblicken und die z. B. durch schwere Krankheit oder andere Widrigkeiten des Lebens in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Die Hilfen sind zwar ausdrücklich keine Coronahilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes – aber wenn z. B. eine Corona-Erkrankung selbst für eine Einschränkung des künstlerischen Schaffens bedingt ist, kommt eine Hilfe in Betracht.
Die Deutsche Künstlerhilfe leistet regelmäßige Zahlungen für den Lebensunterhalt. Sie zahlt in Einzelfällen aufgrund einer besonderen Notlage auch Einzelzuschüsse. Die Unterstützung kann durch eine Dauerförderung (fünf Jahre) oder durch die Gewährung einer einmaligen Zahlung erfolgen. Sie werden über das Bundespräsidialamt in Berlin ausgezahlt.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst prüft die Aufnahme in das Förderprogramm und leitet die Entscheidung an das Bundespräsidialamt weiter. Anträge können laufend ohne Fristvorgaben eingereicht werden. Kontakt für weitere Informationen und Bedingungen:
https://wissenschaft.hessen.de/foerderung/kulturfoerderung/deutsche-kuenstlerhilfe
(Quelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)