Das Land Hessen fördert soziokulturelle Zentren und Initiativen
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Ihnen geht es um die aktive Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, sie sind keine reinen Kulturanbieter. Die Zentren und Initiativen sehen sich als Orte für Demokratie und Dialog, für Prävention und Partizipation, für Mitmachen und Mitgestalten. Sie verstehen sich weniger als Ausrichter von großen und teuren Events, sondern ihr Fokus ist die offene und spartenübergreifende ganzjährige Kulturarbeit.
Seit dem Haushaltsjahr 2016 werden die Landesmittel durch das Ministerium bereitgestellt und über die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS Hessen e.V.) an die Letztempfänger weitergeleitet.
Antragsfrist für das Förderjahr 2027 ist der 31. Oktober 2026.
Die Antragsstellung ist postalisch bis zum 31. Oktober 2026 möglich. Für Aktivitäten im Jahr 2027 müssen die Anträge also bis spätestens 31.10.2026 eingereicht sein.
Es wird empfohlen, im Vorfeld einer Antragsstellung Kontakt mit der LAKS-Geschäftsstelle aufzunehmen.