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17.03.2022

1. Stufe: Übergangsphase (20. März bis 2. April):

Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben – auf Basis des bisherigen Entwurfs – bestehen. Dies sind vor allem:

  • Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.

  • Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.

  • Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

  • Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.

  • Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.

  • Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.

  • Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.

An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

2. Schritt:
Ausschließlich „Basisschutzmaßnahmen“ (nach dem 2. April):

Nach dem 2. April ermöglicht der Bund – nach aktuellem Stand – nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Konkret bedeutet dies:

Maskenpflicht nur noch

  • in Krankenhäusern

  • in Alten- und Pflegeheimen

  • bei Pflegediensten

  • in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)

Testpflicht nur noch

  • in Krankenhäusern

  • in Alten- und Pflegeheimen

  • in Schulen

Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen. Lediglich in so genannten Hotspots sollen noch einige weitere Schutzmaßnahmen ermöglicht werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Landtags.

Hotspotregeln (derzeitiger Gesetzentwurf)

Definition „Hotspot“: Ausbreitung einer gefährlicheren Virusvariante in einer Gebietskörperschaft oder drohende coronabedingte Überlastung der Krankenhauskapazitäten in einer Gebietskörperschaft. Nähere Angaben, was das konkret bedeutet, enthält der Gesetzentwurf nicht.

Zusätzliche Maßnahmen: Weitergehende Maskenpflicht, Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bei Publikumsverkehr, Abstands- und Hygienekonzept.

Über das Bundesinfektionsschutzgesetz wird am Mittwoch erstmals im Deutschen Bundestag beraten. Es soll am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat soll noch am selben Tag damit befasst werden. Erst danach können entsprechende Regelungen in den Ländern verbindlich beschlossen werden. Die Hessische Landesregierung wird anschließend in einer Kabinettsitzung darüber beraten.

(Quelle: hessen.de)