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Photo by Markus Winkler on Unsplash

10.11.2021

ACHTUNG: Warnstufe 1 ist in Hessen erreicht

Ab Donnerstag, 11. November 2021 gelten daher strengere Regeln das 3G-Modell betreffend!

"Eigenverantwortung" bei Personenzahlen unter 25:

- pandemiegerechtes Verhalten: besondere Vorsicht beim Treffen von (insbesondere besonders gefährdeten) Personen
- regelmäßige und angemessene Lüftung in Innenräumen
- das Tragen einer medizinischen Maske empfohlen beim Treffen von Personen unterschiedlicher Hausstände in Innenräumen oder wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann
- Dringende Empfehlung eines negativen Testergebnisses für Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, auch wenn nicht angeordnet

= nach wie vor soll die Ausbreitung der Pandemie verhindert werden
 

Die 2G-Option (§26a CoSchuV vom 8.11.21):

Mit der 2G-Option dürfen bei Veranstaltungen und Zusammekünften folgende Personen eingelassen werden:

1. Personen mit Impf- und Genesenennachweis (der Genesenennachweis gilt 6 Monate)

2. Kinder und Jugendliche unter 18 mit Negativnachweis

3. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis nachweisen, das auch den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält und die einen Negativnachweis vorlegen.

Die Auslegungshinweise fügen folgendes hinzu:

Beim 2G-Zugangsmodell findet die Kontaktdatenerfassung weiterhin statt. (S. 33)

"3G  und  das  2G-Zugangsmodell  können  in  derselben  Einrichtung,  beispielsweise  an unterschiedlichen Tagen, Wochen oder Tageszeiten sowie in klar abgegrenzten Räumlichkeiten nebeneinander Anwendung finden. Wird beispielsweise die Küche in einem Restaurant nach 3G betrieben, müssen die 2G Bedienungen beim Betreten der Räumlichkeiten eine medizinische Maske tragen und das Abstands- und Hygienekonzept einhalten." (S. 34)

Welche Negativnachweise sind für die 3G-Regel zulässig?

ACHTUNG - verschärfte Regeln

- Geimpft: Impfnachweis

- Genesen: Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate)

- Getestet: negatives Testergebnis: Zulässig ist für ungeimpfte Personen nur ein PCR-Test (max. 48 Stunden alt); für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ist auch negativer Antigen-Test bzw. ein Nachweis der Teilnahme einer Testung innerhalb eines Schulkonzepts für Schüler:innen zulässig; Kinder unter 6 Jahren sowie 6-jährige, die noch nicht eingeschult sind, müssen keinen Testnachweis vorlegen.

Derzeit NICHT zulässig sind: Antigen-Test (max. 24 Stunden); Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des:der Veranwortlichen

Das Abstands- und Hygienekonzept muss umfassen:

- Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen
- Maßnahmen zur Ermöglichung der Einhaltung der Mindestabstände oder andere geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Trennvorrichtungen, aufgelockerte Sitzmuster, Lüftungskonzepte, medizinische Masken auch am Sitzplatz, Zugangsbeschränkung auf Personen mit Negativnachweis)
- gut sichtbare Aushänge und Hinweise über die einzuhaltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen

Hinweise zur medizinischen Maske:

Zulässig sind hier: OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil

Weitergehende Schutzmaßnahmen nach Hosiptalisierungsinzidenz (§27 CoSchuV vom 8.11.21):

Warnstufe 1: Erreicht die Hospitalisierungs-Inzidenz den Wert von 8 (also wenn innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner acht Patient:innen wegen Covid-19 auf eine Normalstation kommen) oder steigt die Zahl der  Intensivpatient:innen auf über 200 kommen weitere Zugangsbeschränkungen und die Anhebung der Testqualität des erforderlichen Testnachweises hinzu.

Warnstufe 2: Erreicht die Hospitalisierungs-Inzidenz den Wert von 15 (also wenn innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner 15 Patient:innen wegen Covid-19 auf eine Normalstation kommen) oder steigt die Zahl der  Intensivpatient:innen auf über 400 werden weitere Zugangsbeschränkungen bis hin zu Beschränkungen des Zugangs auf Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 12 und Schwangere mit Negativnachweis beschlossen.

Weitere Informationen bei der Quelle weiterlesen ...

 (Quelle: https://soziales.hessen.de/Corona)