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15.06.2021

Die bundesrechtliche Notbremse findet in ganz Hessen derzeit keine Anwendung,

sodass ausschließlich die Regelungen der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (CoKoBeV) Anwendung finden. Die neuesten Auslegungshinweise finden Sie bei der Quelle dieser Informationen über diesen Link

(Quelle: www.hessen.de)

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