Die bundesrechtliche Notbremse findet in ganz Hessen derzeit keine Anwendung,
sodass ausschließlich die Regelungen der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (CoKoBeV) Anwendung finden. Die neuesten Auslegungshinweise finden Sie bei der Quelle dieser Informationen über diesen Link
Photo by The Climate Reality Project on Unsplash