Antragsfrist für die dritte Förderperiode von NEUSTART KULTUR Back to stage verlängert
NEUSTART KULTUR Back to Stage richtet sich an privat geführte Theater und fördert mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auch im Jahr 2023 künstlerische Personalausgaben.
Der geförderte Zeitraum erstreckt sich vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023, die maximale Fördersumme beträgt 34.000 Euro. Die Antragsfrist hierfür läuft vom 1. Oktober bis zum 30. November, alle erforderlichen Formulare und Informationen können auf der Webseite des Deutschen Bühnenvereins heruntergeladen werden.
Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung im Jahr 2020 ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert wurden und werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten. Vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden, sollten in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Hierbei sollen sie nach wie vor unterstützt werden und so gibt es die Förderung auch im Jahr 2023 für künstlerische Personalausgaben.
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(Quelle: buehnenverein.de)