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04.03.2022

3-Stufen-Plan in Hessen - Lockerungen in Sicht in nahezu allen Bereichen

Ab dem 4. März gilt Stufe 2:

Hier geht es zu den neuen Auslegungshinweisen gültig ab 4.3.2022 - weiterlesen bei hessen.de

Kulturveranstaltungen
Drinnen:

  • max. 6.000 Teilnehmende

  • ab dem 500. Platz: maximal 60 Prozent Auslastung

  • 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden

  • 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden

  • Maskenpflicht

Kulturveranstaltungen
Draußen:

  • max. 25.000 Teilnehmende

  • ab dem 500. Platz: maximal 75 Prozent Auslastung

  • 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden

  • 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden

  • Maskenpflicht ab 500 Teilnehmenden

Des Weiteren werden die Zugangsbeschränkungen in den Innenbereichen gelockert, in den meisten Bereichen ist dann ein 3G-Nachweis – also Geimpft, Genesen oder tagesaktuell Getestet – ausreichend. Dazu zählen unter anderem Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder sowie Freizeitparks, Schlösser, Museen und alle körpernahen Dienstleistungen.
Auch für den Zugang zur Gastronomie (Innen- und Außenbereich) sowie zu Hotels ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend.
Clubs und Diskotheken hingegen dürfen ihre Innenbereiche mit 2G-Plus-Regel wieder öffnen.

In den Schulen entfällt ab Montag, 7. März, die Maskenpflicht am Sitzplatz.

Diese Maßnahmen sollen vorerst bis zum 20. März gelten, denn dann läuft auch das Bundesinfektionsschutzgesetz aus. Aktuell wird noch vonseiten der Ampel-Koalition in Berlin diskutiert, wie es danach weitergehen soll. Werden die Verordnungen nicht verlängert, fallen theoretisch ab diesem Tag sämtliche Corona-Einschränkungen weg. Auch in Hessen gebe es dann keine rechtliche Grundlage mehr, um etwa Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln durchzusetzen. Sowohl Bouffier als auch Klose sprachen sich jedoch am Montag beide dafür aus, dass den Ländern im Fall steigender Infektionszahlen ein sogenannter „Instrumentkasten“ auch nach dem 20. März zur Verfügung stünde.

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(Quelle: hessen.de)