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Photo by Markus Winkler on Unsplash

20.09.2021

2G oder 3G?

Mit Abstand oder nicht? Was gibt das jeweilige Bundesland vor? Gibt es überhaupt noch Kapazitätseinschränkungen?
Das ist die drängende Frage, denn so entscheidet sich ob eine Veranstaltung überhaupt noch antragsberechtigt ist ... z.b. beim Sonderfonds des Bundes.

 In den Bundesländern, in denen man die Wahl hat zwischen 2G und 3G und sich dann für 3G (mit Abstand etc.) entscheidet handelt es sich um eine Kapazitätseinschränkung und es wäre förderfähig.
Eine 2G-Veranstaltung ist nicht eingeschränkt, ist also in vielerlei Hinsicht nicht förderfähig. Eine Kombination aus 2G und 3G ist freiwillig eingeschränkt und somit auch nicht förderfähig.

In manchen Bundesländern gilt z.b. 3G mit Maske ohne Abstand, dann kann man voll besetzen, ist nicht eingeschränkt und somit nicht förderfähig.

Die CoSchuV in Hessen kann man so verstehen, dass bei 3G Abstände etc. eingehalten werden müssen und dementsprechend nur eingeschränkte Kapazitäten haben … somit wäre das förderfähig.

Sobald alle oder die meisten Beschränkungen fallen (FreedomDay o.ä.) hat sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch ein großer Teil der Fördermöglichkeiten und Hilfen, z.b. über den Sonderfonds des Bundes erledigt. Zumindest nach telefonischer Aussage der dortigen Fachberater:innen-Hotline.

 Es bleibt spannend.

(Quelle: https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq)