Sparte

Theater
Musik
Tanz

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme

Antragszeitraum

17.10.2022

bis zum

01.11.2022

Antragsberechtigt sind professionelle Kinder- und Jugendtheater in freier Trägerschaft mit Sitz in
Deutschland, die folgende Kriterien erfüllen:
• Theater erhalten unter 50% ihres Gesamtetats aus öffentlicher (institutioneller) Förderung
(Projektförderungen werden dabei nicht berücksichtigt, es geht hierbei um die institutionelle
Förderung)
• Ein klares Profil im Kinder- und Jugendtheater muss plausibel nachweisbar sein, das heißt:
o max. 70% der geplanten Vorstellungen sind für Jugendliche ab 16 Jahren
o Antragsstellende zeigen in der Regel mindestens 50 Vorstellungen in jeweils 2
Spielzeiten für junges Publikum zwischen 2017 und 2021.
o Antragsstellende können in der Regel im Zeitraum 2017 - 2021 mindestens zwei
Neuinszenierung pro Spielzeit für junges Publikum nachweisen. Sollte Ihr Theater
kleiner sein und Sie weniger Neuinszenierungen haben, können Sie dennoch einen
Antrag stellen, wenn alle weiteren Kriterien erfüllt sind.
• Theater, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Gründungsprozess befinden, sind nicht
antragsberechtigt
o Vorstellungsbetrieb darf nicht saisonal sein
Davon abweichend sind Kinder und Jugendtheater in freier Trägerschaft auch antragsberechtigt, die
folgende Kriterien erfüllen:
• Die öffentlichen Zuwendungen (institutionelle Förderung) betragen bis zu 70% des
Gesamtetats, sind aber niedriger als die regelmäßigen Personalkosten einschließlich
regelmäßig anfallender Honorarkosten z.B. für Technik, Gäste und Theaterpädagogik.
Die Förderung im Rahmen von Neustart Kultur- Junges Publikum richtet sich an Theater, die einen
etablierten Theaterbetrieb für junges Publikum haben und nicht an solche, die einen solchen Betrieb
aufbauen wollen. Dies schließt eine übermäßige Ausweitung des Spielbetriebs für junges Publikum
mit ein.
Antragsteller müssen in der Lage sein, die Fördermittel ordnungsgemäß zu verwalten und
nachzuweisen

Ziel ist es, Gastspiele zu ermöglichen, und das Theater auch im Rahmen einer aktiven Publikumsgewinnung an andere Orte zu bringen. Mobile Kinder- und Jugendtheater werden so als zentraler Teil der Kulturlandschaft sichtbar und Theatervermittlung und Begegnungen mit Kunst finden in Bildungseinrichtungen, an öffentlichen Orten und in ländlichen Räumen statt. Es müssen mindestens zwei verschiedene Gastspiele beantragt werden.

Frist Antragstellung: 17. Oktober – 1. November 2022
Spätestes Projektende: 30. Juni 2023

Für die Bemessung der Höhe des Zuschusses werden die Ausgaben für das interne und externe künstlerische Personal, inklusive Ausgaben für festangestelltes künstlerisches Personal sowie projektbezogene Eigenentnahmen (Honorarzahlungen bei Soloselbständigen/GbRs im Rahmen des Projektes, kein pauschaler Unternehmerlohn), im Projektzeitraum herangezogen. Die Förderung setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung voraus, die bei der Finanzierung in Höhe von mindestens 10% der Gesamtausgaben als solche auszuweisen sind.

Die Erwirtschaftung von Einnahmen ist zulässig, aber nicht zwingend.
Fördersummen 5.000 – 200.000 € 

Antrag nur online https://www.assitej.de/antrag/

Mehr Informationen

ASSITEJ e.V.

telefonischen Beratungszeiten Di und Do von 11:00 bis 15:00 Uhr