Sparte

Musik

Zielgruppen

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Auftretende
Amateurbereich

Antragszeitraum

15.01.2022

bis zum

31.12.2022

Das Programm IMPULS richtet sich an Amateurmusikensembles aus dt. Kommunen von max. 20.000 Einwohner*innen mit regelmäßiger Aktivität in 2018/2019.
Antragsberechtigt sind alle nicht überwiegend öffentlich finanzierten Trägerstrukturen von aktiven Amateurmusikensembles, deren Sitz und zentrale Tätigkeit in ländlichen Räumen der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Das Programm IMPULS zielt darauf ab, dem Amateurmusizieren in ländlichen Räumen Impulse und Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für den zeitnahen Neustart zu geben. Gefördert werden Projekte in den folgenden Fördermodulen:

  • Modul A: Kreativer Neustart, z.B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen

  • Modul B: Mitgliedergewinnung, z.B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität 

  • Modul C: Strukturstärkung, z.B. durch Weiterbildungen, Organisationsentwicklung, digitales Arbeiten 

Neues Antragsverfahren ab Januar 2022 !

Wir starten mit einem neuen Antragsverfahren ins Jahr 2022! Ab dem 15. Januar 2022 können laufend Anträge eingereicht werden.

Für die Bearbeitung der Anträge ist ab 2022 das Eingangsdatum entscheidend.

2-Monats-Frist für die Wahl Ihres individuellen Bewilligungszeitraumes

Sie werden im Antragsformular gebeten, das Datum „Start Bewilligungszeitraum“ zu definieren.

Zwischen dem Datum Ihrer Antragstellung und dem Start-Datum Ihres Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen. Denn wir benötigen ab Eingang Ihres Antrags bis zur Erteilung der Förderzusage zwei Monate zur Antragsprüfung. In dieser Zeit werden wir Ihren Antrag auf formale Richtigkeit prüfen und an eine unabhängige Jury weiterleiten. Diese wird Ihren Antrag bewerten und gegebenenfalls zur Förderung empfehlen.

Förderhöhe:

2.500–15.000 €

Antragsberechtigung: Amateurmusikensembles aus dt. Kommunen von max. 20.000 Einwohner*innen mit regelmäßiger Aktivität in den letzten Jahren. Pro Ensemble kann nur ein Antrag gestellt werden.
Eigenanteil: 10 % der Antragssumme, ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden.
Förderfähig: z.B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen. 

Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich

Die Antragstellung erfolgt ab dem 15. Januar 2022 online über die Plattform des BMCO (http://bundesmusikverband.de/impuls/)

Nutzen Sie die Beratungsangebote des BMCO:

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie uns unter folgender, kostenloser Beratungshotline erreichen:

07425 328806-50

Sie erreichen uns in der Regel montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr.

Falls Sie einen Termin außerhalb unserer Bürozeiten benötigen, können wir gerne einen anderen Zeitpunkt mit Ihnen vereinbaren. Schreiben Sie uns hierfür eine E-Mail an impuls@bundesmusikverband.de und teilen Sie uns mit, wann wir Sie am besten erreichen können.

Sollte Ihr Projekt bereits über IMPULS gefördert werden, richten Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese Hotline ist ein Beratungsangebot zur Antragstellung.

 

 

 

Mehr Informationen

Bundesmusikverband BMCO