Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Live-Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die
dem Bereich Wort, Varieté und Kleinkunst zuzuordnen sind
eine überregionale Bedeutung haben
außerhalb der eigenen Spielstätte stattfinden
NEU: Die Zugangsvoraussetzungen für Newcomer und Festivalveranstalter:innen der Branche wurden erleichtert
Als Teilprogramm von Neustart Kultur richtet sich das Programm „Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und Kleinkunst“ an Veranstalter:innen von Live-Kulturveranstaltungen. Veranstalter:innen übernehmen das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für die Produktion und Durchführung von Veranstaltungen als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler:innen. Sie bilden damit ein wesentliches Fundament für die kulturelle Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.
Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die
dem Bereich Wort, Varieté und Kleinkunst zuzuordnen sind
eine überregionale Bedeutung haben
außerhalb der eigenen Spielstätte stattfinden
NEU: Die Zugangsvoraussetzungen für Newcomer und Festivalveranstalter:innen der Branche wurden erleichtert
NEU: Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 5.000 Euro haben
Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
Eine Antragsstellung ist ab dem 17. Mai 2022 Uhr, und bis zum, 27. Juni 2022, 23:59 Uhr möglich.
Gefördert werden nur Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden (Stand: 20.04.2022)
NEU: Die Förderhöhe muss mindestens einen Umfang von 5.000 Euro haben
Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen.
Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich
Folgeanträge können gestellt werden, sofern sich die Fördergegenstände nicht überschneiden
Gefördert werden nur Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden (Stand: 20.04.2022)
Eine Antragsstellung ist ab dem 17. Mai 2022 Uhr, und bis zum, 27. Juni 2022, 23:59 Uhr möglich. Hier gelangen Sie zum Antragsformular.
Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich
Folgeanträge können gestellt werden, sofern sich die Fördergegenstände nicht überschneiden
Gefördert werden nur Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden (Stand: 20.04.2022)
Am 20. Mai 10 Uhr | am 2. Juni 11 Uhr | am 20. Juni 14 Uhr
Hier gibt´s die Möglichkeit zur kostenlosen Teilnahme für alle Interessierten: https://livekultur.dthg.de/
Einzeltermine bitte vereinbaren unter https://livekultur.dthg.de/beratungstermine-buchen/
Mehr Informationen
Neustart Kultur 2022 Live Kultur
Dt. Theatertechnische Gesellschaft