Antragsberechtigt sind alle Ensembles der Amateurmusik bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv waren. Gefördert werden ausschließlich juristische Personen. Natürliche bzw. Einzelpersonen erhalten keine Förderung.
Dabei ist es nicht maßgebend, ob das Ensemble auf dem Land oder der Stadt verortet ist und ob es sich um ein Kinder-, Jugend-, Erwachsenen-, oder Seniorenensemble handelt. Kirchliche und weltliche Träger sind ebenso willkommen, wie spartenübergreifend alle Instrumental- und Gesangsensembles.
Die NEUSTART Projektförderung:
dient der Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit,
der Reaktivierung von sozialen Beziehungen und
der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements, welches die amateurmusikalische Arbeit zu großen Teilen trägt,
soll ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken und modellhaft zur Nachahmung animieren.
Aktuelle Bewerbungsfrist bis voraussichtlich 31.12.2022 für eine Projektförderung bei NEUSTART AMATEURMUSIK.
Der Durchführungszeitraum für die 3. Runde geht bis zum 30.06.2023.
Es können Fördersummen in Höhe von 2.000-10.000€ / Festbetragsfinanzierung beantragt werden.
Anträge können beim BMCO online gestellt werden:
Startseite - Förderprojektsoftware des Bundesmusikverbands für Chor und Orchester (bmco.de)
Mehr Informationen
Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
Telefonzeiten: Montag: 10-13 und 18-20 Uhr Dienstag: 10-13 Uhr Mittwoch: 10-16 Uhr Donnerstag: 10-13 und 18-20 Uhr Freitag: 10-13 Uhr