Antragszeitraum

bis zum

31.12.2023

Die Vorhaben müssen

  • den Zusammenhalt stärken bzw. einen Beitrag für die Gesellschaft leisten

  • gesellschaftliche Fragen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger voranbringen oder bewahren helfen

  • die Kooperation gesellschaftlicher Akteure fördern

  • idealerweise einen Beitrag zur Förderung der hessischen Identität aufweisen

Antragberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Initiativen.

Ziel der Förderung ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, den interkulturellen Dialog und die Begegnung von Menschen über Barrieren hinweg zu erleichtern. Innerhalb der verfassungsgemäßen Zwecke der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ können Initiativen und Vorhaben dazu unbürokratisch gefördert werden.

Projekte und Initiativen, die in besonderer Wiese einen Beitrag dazu leisten, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt wird. Gefördert werden beispielgebende Projekte, die das Miteinander und den Zusammenhalt pflegen, die Menschen über Milieus hinaus zusammenbringen und so das Gemeinwohl stärken.

  • Förderung von praktischen Lösungen für eine aktive Bürgergesellschaft

  • Förderung des Erfahrungsaustausches und der Netzwerkbildung

  • Förderung des interkulturellen Dialogs

  • Förderung der Strukturentwicklung innerhalb von Initiativen

Damit leisten die Engagierten einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Landes Hessen.

Die Förderhöhe beträgt in der Regel 500€. Das Projekt läuft bis zum 31.12.2023.

Anträge können jederzeit online gestellt werden.

Mehr Informationen

Landesstiftung „Miteinander in Hessen“

Martina Kocksch