Antragsberechtigt sind: Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), öffentliche Einrichtungen, Bibliotheken, Museen
Die Kulturstiftung der Länder fördert kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel zur Förderung kunst- und kulturhistorischer Ausstellungen von überregionaler Strahlkraft zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu repräsentieren, werden Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt.
Antragsfrist: Bitte beachte die neuen Einreichungsfristen: 15. Juni oder 15. Dezember.
Förderkriterien: Förderung ist möglich für Kunst- und kulturhistorische Ausstellungen über 500.000 € , mit einer Thematik, die entwickelt wurden aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturlandschaften, Orten oder Sammlungen in Deutschland. Gefördert werden Projekte von herausragender Bedeutung. Nicht gefördert werden Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Art des Antrags: per E-Mail
Der Antrag muss enthalten:
ausführliche Konzeption, Objektliste und museumspädagogisches Konzept (max. 10 Seiten
Kosten- und Finanzierungsplan einschließlich der Eigenmittel und -leistungen sowie der erwarteten Einkünfte und der beantragten und anderweitig bewilligten Förderungen
bebilderte Objektliste
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital an kontakt@kulturstiftung.de. Anhänge, die das Datenvolumen von 40 MB überschreiten, sind per Datentransferdienst zu senden.
Fördersumme/Finanzierungshöhe: 50.000 - 100.000€
Mehr Informationen
Kulturstiftung der Länder
Markus Hilgert