Gefördert werden Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem und künstlerischem Hintergrund. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Projekte gelegt, die an der Schnittstelle dieser Bereiche arbeiten und einen systemischen Wandel anstreben. Die Allianz Foundation ist in ganz Europa und im Mittelmeerraum aktiv. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Kuratorium der Allianz Foundation auf Grundlage der Empfehlung einer Fachjury.
Das Ziel ist die Transformation hin zu gerechten, widerstandsfähigen Gesellschaften und einer klimaneutralen Zukunft. Dafür werden Projekte in einer Größenordnung von 80.000 – 150.000 EUR pro Jahr für eine Dauer von bis zu zwei Jahren gefördert. Neben der finanziellen Förderung wird auch ideell mit den Partner*innen zusammengearbeitet, um voneinander zu lernen.
Gefördert werden gemeinnützige Projekte in Europa, die
• einen translokalen, interdisziplinären und wirkungsorientierten Ansatz verfolgen
• eine hohe konzeptuelle, inhaltliche und ggf. künstlerische Qualität aufweisen
• eine nachhaltige Vernetzung der beteiligten Akteur*innen und Einrichtungen ermöglichen
• gerechte Teilhabe, Intersektionalität und Inklusion mitdenken und aktiv gestalten
• partizipativ und gleichberechtigt mit Kooperationspartner*innen und Zielgruppen arbeiten und Machtgefälle vermeiden
• junge Akteure, Nachwuchs und nicht vorwiegend arrivierte Akteure befähigen
• die schonend mit natürlichen Ressourcen umgehen und nachhaltige Formate und Strategien verfolgen
• mit mutigen Ideen und überraschenden Formaten überzeugen
Projektskizzen können prinzipiell das ganze Jahr über eingereicht werden; spätestens jedoch bis zum 15. Februar für Projekte, die frühestens am 01. August desselben Jahres beginnen.
Projekte werden in einer Größenordnung von 80.000 bis maximal 150.000 EUR im Jahr gefördert.
Die Allianz Foundation übernimmt keine Vollfinanzierung für Projekte. Das heißt, dass weitere Eigen- oder Drittmittel von mindestens 25 % der Gesamtkosten des Projekts eingebracht werden müssen. Dies können Eigenmittel Ihrer Organisation sein oder weitere, bei dritten Fördermittelgebern beantragte Gelder. Wichtig ist, dass Eigenleistungen (also nicht-monetäre Leistungen) nicht Teil des Kosten- und Finanzierungsplans sein können. Im Rahmen des Kosten- und Finanzierungsplans kann aber eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 10% beantragt werden.
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