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07.04.2020

KSK Beiträge

Stundung oder Ratenzahlung möglich 

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen formlosen schriftlichen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung zu stellen, falls Sie durch die Auswirkungen der Corona-Krise in akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.
Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer mit einer kurzen Begründung postalisch an die Künstlersozialkasse oder per E-Mail an auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Das bedeutet, dass Künstlersozialabgaben und monatliche Vorauszahlungen zwar nach wie vor entstehen, jedoch von der Künstlersozialkasse bis zum genannten Zeitpunkt nicht geltend gemacht werden. 

Wenn abzusehen ist, dass die abgabepflichtigen Entgeltzahlungen im laufenden Jahr durch die Auswirkungen der „Corona-Krise“ voraussichtlich erheblich geringer ausfallen als im Vorjahr, können die monatlichen Vorauszahlungen auf Antrag (ab dem Folgemonat) herabgesetzt werden. Die Änderung kann formlos schriftlich, per E-Mail  oder auch über einen auf der Website bereitgestellten Vordruck erfolgen. 

Wenn die Einkommenserwartung infolge der „Corona-Krise“ herabgesetzt werden muss, wird die Versicherungspflicht bis auf weiteres im laufenden Jahr auch dann fortgesetzt, wenn das Mindesteinkommen von 3.900 € jährlich nach aktueller Einschätzung nicht überschritten werden kann. 

Bei der Quelle dieser Informationen weiterlesen ...

(Quelle: Künstlersozialkasse)

Photo by The Climate Reality Project on Unsplash